Initiativtext einer bedingungslosen rente

(AHV + Ergänzungsleistungen (EL) = Neue Rente(NR)

Eidgenössische Volksinitiative für "eine bedingungslose Grundrente"

Art. 111 ff. der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

    1. Der Bund sorgt für die Einführung einer einheitlichen Grundrente, die der Summe der aktuellen Maximalrente und der Ergänzungsleistungen entspricht.

    2. Die steuerfreie Grundrente soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.

    3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe der bedingungslosen Grundrente.

    4. Keine Abstufung bei Verheirateten, oder bei gemeinsamem Wohnen.

    5. Nebenerwerb ohne Einschränkungen.

    6. Die neue Grundreinte ist steuerfrei.


    (so wird der Initiativtext bei der Bundeskanzlei eingereicht)