Sonstige Rentneranliegen, die uns erreicht haben
 

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  Mail von W. H.:  
  Sehr geehrter Herr Guggenbühl
Ihr obiges mail wurde mir von meinem Sohn A. H. "zuständigkeitshalber" zugesandt, da ich ein (heute) 84-jähriger Schweizer Rentner bin. Lassen Sie mich Ihnen und der Rentner-Partei sagen, dass ich vollkommen auf Seiten Ihrer Meinung bin. Aber ich sehe auch noch viele andere Probleme, mit denen sich Senioren auseinandersetzen müssen und wo sie - höflich gesagt - schlecht behandelt werden. Da wären z.B. die Banken zu nennen, die Senioren ab höherem Alter keine Hypotheken mehr auf deren Immobilie oder Eigentumswohnung mehr erteilen, wie wenn diese nach deren Ableben einen geringeren Verkaufswert hätte. Da sind weltweit die Autovermieter, die Senioren 70+ trotz gültigem Führerausweises keinen Wagen mehr vermieten. Sehen Sie hierzu auch meinen Artikel auf deutsch + englisch im Anhang (den ich auch schon über fb verbreitet habe und der jetzt auch vom Online Magazin INFO-WELT.eu publiziert wird. Meinem Sohn habe ich hierzu folgende Antwort erteilt: Ich zitiere: "Nein, Alex, dies ist nicht DAS Problem. Es sind mehr und andere Probleme, nämlich:

° Allzuviele Leute haben keine Kenntnis von "Kant's Kategorischem Imperativ" oder haben diesen einfach nicht kapiert. Es ist der Leitfaden für zivilisiertes menschliches ethisches moralisches gesellschaftspolitisches Verhalten und hat im Paragraphen °1 der Verfassung der BRD in folgendem Satz seinen Niederschlag gefunden: "Die Würde des Menschen (wohlgemerkt egal welchen Alters) ist unantastbar". Ergo gilt dies zu berücksichtigen auch für AUTOVERMIETER.

° Daraus ergibt sich, dass der an sich durchaus wünschenswerten Gewerbefreiheit durch freies Unternehmertum auch geschäftspolitische Grenzen gesetzt werden müssen. z.B. Wohnungsvermieter müssen sich an das Mietgesetz ihres Landes halten, wenn sie dort nicht vor einem Zivilgericht landen wollen. Warum sollte so etwas nicht auch für Autovermieter gelten? Hier muss endlich ein Riegel geschoben werden. Es darf einfach nicht alles erlaubt sein, was nicht verboten ist.

° Die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eines Besitzers eines uneingeschränkt gültigen Führerausweises der Schweiz obliegt nicht den Autovermietern, sondern der verkehrsmedizinischen Abt. des Strassenverkehrsamtes.

° Die Wahl des Verkehrsmittels - egal ob öffentliches oder privates eigenes oder gemietetes Fahrzeug - trifft einzig der mündige Bürger. Das sollte den Autovermieter doch überhaupt nichts angehen.

Wenn die Autovermieter diese Dinge nicht endlich einsehen wollen, dann sollen sie - von mir aus - pleite gehen oder von staatlicher Seite Konkurrenz vor die Nase gesetzt bekommen. Staatliche Autovermieter würden sich nämlich an staatliche Verordnungen halten.
Das Thema "darf noch lange nicht gegessen sein"!
LG / UNQUOTE, bzw. Ende des Zitates.
Eine Rückäusserung von Ihnen, bzw. Stellungnahme der rentner-Partei.ch würde bei mir auf grosses Interesse stossen. Mit meinen neun Sprachen und als ehemals weltweit tätiger Industrie-Kaufmann (mit CH- u. BRD u. Portug. Staatsangehörigkeit) wäre ich in der Lage und gewillt, z.B. in Zusammenarbeit mit der Rentner-Partei.ch das Thema laufend bis weit über Schweizer Grenzen hinaus zu verbreiten. Sehen Sie z.B. das fb Forum "uusgwanderet", wo auch ich (zwar noch mit Wohnsitz Schweiz) kommentierendes Mitglied bin.
Mit den besten Grüssen und Wünschen
W. H.
 
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